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 > Riester Rente

Gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge noch andere Förderwege?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge bietet der Staat neben der RiesterFörderung zwei weitere Möglichkeiten der Unterstützung:

  • Förderung durch Steuer-und Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung: Sie können bis zu 4% Ihres Gehalts steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln, d. h. in die betriebliche Altersvorsorge investieren. Ab 2009 sind die Beiträge nur noch steuerfrei. Diese Möglichkeit besteht bei der Pensionskasse und beim Pensionsfonds.
  • Förderung durch Pauschalbesteuerung: Bei Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung und -bedingt-in eine Pensionskasse kann die Summe pauschal mit 20% versteuert werden. Bei Einmalzahlungen wie UrlaubsoderWeihnachtsgeld sind die Beiträge bis 2008 auch sozialabgabenfrei. Die Höchstgrenze liegt bei 1752 € bzw. 2148 € (bei Gruppenverträgen).

 


Andere Förderwege?

Letzte Änderung: 01.04.2003 (Medler, Mitarbeiter) ArtID:1390 / T18

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