Gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge noch andere
Förderwege?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge
bietet der Staat neben der RiesterFörderung zwei weitere Möglichkeiten der
Unterstützung:
- Förderung durch Steuer-und
Beitragsfreiheit bei Entgeltumwandlung: Sie können bis zu 4% Ihres Gehalts
steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln, d. h. in die betriebliche
Altersvorsorge investieren. Ab 2009 sind die Beiträge nur noch steuerfrei.
Diese Möglichkeit besteht bei der Pensionskasse und beim Pensionsfonds.
- Förderung durch
Pauschalbesteuerung: Bei Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung und
-bedingt-in eine Pensionskasse kann die Summe pauschal mit 20% versteuert
werden. Bei Einmalzahlungen wie UrlaubsoderWeihnachtsgeld sind die Beiträge
bis 2008 auch sozialabgabenfrei. Die Höchstgrenze liegt bei 1752 € bzw.
2148 € (bei Gruppenverträgen).
Andere Förderwege?
Letzte Änderung: 01.04.2003
(Medler, Mitarbeiter) ArtID:1390 / T18 |