Was passiert, wenn ich den Arbeitgeber wechsele?
Alle Beträge, die man selbst geleistet hat, und die staatlichen
Zulagen stehen einem ohne Abstriche sofort zu. Legt auch der Arbeitgeber etwas
dazu, hat der Arbeitnehmer schon nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit und
Versorgungszusage ein Recht auf diese Beiträge (bisher waren es zehn
Jahre).
Stimmt der neue
Arbeitgeber zu, kann man die Ansprüche auf Betriebsrente der alten Firma sogar
in die neue Firma mitnehmen. Ansonsten ruhen die Ansprüche im alten Betrieb
und werden ab Rentenbeginn ausgezahlt.
