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Gartenpflege absetzen ! 

     
 

Gute Nachrichten für (ältere) Gartenbesitzer:

Wer über sechzig oder körperlich nicht mehr voll auf der Höhe ist, kann Kosten für die Gartenpflege steuerlich absetzen.

Das berichtete der LBS-Infodienst Recht und Steuern unter Bezug auf eine Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen.

Im besagten Fall hatte ein Ehepaar - der Mann 73, die Frau 61 Jahre alt - die Betreuung des Gartens professionellen Helfern überlassen. Ihnen war das regelmäßige Arbeiten auf dem Grundstück zu anstrengend geworden, zumal beide unter erheblichen Körperbehinderungen litten.

  Das Paar machte in der Einkommenserklärung die Ausgaben von rund 750 € als außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen (Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt) geltend. Das zuständige Finanzamt erkannte diese Ausgaben in der Steuererklärung jedoch nicht an.

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied jedoch zu Gunsten des Ehepaares und gestand ihm zu, 720 € für die Gartenpflege steuerlich abzusetzen.

Selbstverständlich, so urteilten die Richter, könne auch die Arbeit im Garten als "Hilfe im Haushalt" verstanden werden.

(Az:10 K14/00)

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Gartenpflege absetzen

Letzte Änderung: 05.10.2002 (Medler, Mitarbeiter) ArtID:2042 / T1

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