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Gute Nachrichten für (ältere)
Gartenbesitzer:
Wer über sechzig
oder körperlich nicht mehr voll auf der Höhe ist, kann
Kosten für die Gartenpflege steuerlich absetzen.
Das berichtete der LBS-Infodienst Recht und Steuern unter
Bezug auf eine Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen.
Im besagten Fall hatte ein
Ehepaar - der Mann 73, die Frau 61 Jahre alt - die Betreuung des Gartens
professionellen Helfern überlassen. Ihnen war das regelmäßige Arbeiten auf
dem Grundstück zu anstrengend geworden, zumal beide unter erheblichen
Körperbehinderungen litten.
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Das Paar machte in der
Einkommenserklärung die Ausgaben von rund 750 € als außergewöhnliche
Belastung in besonderen Fällen (Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt)
geltend. Das zuständige Finanzamt erkannte diese Ausgaben in der
Steuererklärung jedoch nicht an.
Das Finanzgericht
Niedersachsen entschied jedoch zu Gunsten des Ehepaares und gestand ihm zu, 720 € für die
Gartenpflege steuerlich abzusetzen.
Selbstverständlich, so urteilten die Richter, könne auch die
Arbeit im Garten als "Hilfe im Haushalt" verstanden
werden.
(Az:10 K14/00)
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