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Gute Nachrichten für (ältere)
Gartenbesitzer:
Wer über sechzig
oder körperlich nicht mehr voll auf der Höhe ist, kann
Kosten für die Gartenpflege steuerlich absetzen.
Das berichtete der LBS-Infodienst Recht und Steuern unter
Bezug auf eine Entscheidung des Finanzgerichtes Niedersachsen.
Im besagten Fall hatte ein Ehepaar - der Mann 73,
die Frau 61 Jahre alt - die Betreuung des Gartens professionellen Helfern
überlassen. Ihnen war das regelmäßige Arbeiten auf dem Grundstück zu
anstrengend geworden, zumal beide unter erheblichen Körperbehinderungen
litten.
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Das Paar machte in der
Einkommenserklärung die Ausgaben von rund 750 € als außergewöhnliche
Belastung in besonderen Fällen (Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt)
geltend. Das zuständige Finanzamt erkannte diese Ausgaben in der
Steuererklärung jedoch nicht an.
Das Finanzgericht
Niedersachsen entschied jedoch zu Gunsten des Ehepaares und
gestand ihm zu, 720 € für die Gartenpflege steuerlich abzusetzen.
Selbstverständlich, so urteilten die Richter,
könne auch die Arbeit im Garten als "Hilfe im Haushalt" verstanden
werden.
(Az:10
K14/00) |