Erhält jeder die staatliche
Förderung?
Gefördert werden alle, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen
Rentenversicherung sind. Also zum Beispiel alle pflichtversicherten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem Beamte, Auszubildende,
Arbeitslose, Nichterwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit,
Wehr- und Zivildienstleistende, pflichtversicherte Selbstständige sowie
geringfügig Beschäftigte, die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet
haben.
