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Heizung
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Initiativkreis
Erdgas & Umwelt, Essen
Verordnete
Verjüngungskur
fürs Haus
(sl). Der Staat hat allen Häusern
mit erhöhtem Energieverbrauch eine Verjüngungskur verschrieben. Davon betroffen
sind vor allem Gebäude mit veralteten Heizkesseln. Womit müssen Hauseigentümer
rechnen und welche Unterstützung erhalten sie vom Gesetzgeber?
Der
Initiativkreis Erdgas & Umwelt weist darauf hin, dass der Staat mit zwei
Verordnungen veralteter Heiztechnik den Garaus machen will. Die
Bundes-Immissionsschutzverordnung mustert bis Ende 2004 alle Kessel aus, die zu
viel Energie ungenutzt mit den Abgasen durch den Schornstein pusten. Bis 2006
bringt die Energieeinsparverordnung das Aus für Wärmeerzeuger, die vor 1978
installiert wurden. Zudem verlangt der Gesetzgeber die Dämmung von
Geschossdecken über beheizten Räumen. Ferner müssen alle Leitungsrohre gedämmt
werden, in denen warmes Wasser fließt.
Allerdings ist
bei der Energieeinsparverordnung zu berücksichtigen, dass in Ein- und
Zweifamilienhäusern die Modernisierungen nur bei einem Eigentümerwechsel Pflicht
sind. Darüber hinaus müssen Heizkessel, die nach 1996 mit einem neuen Brenner
ausgerüstet wurden, erst 2008 ausgetauscht werden.
Wer vor der Aufgabe steht, ein altes
Haus zu modernisieren, kann vom Staat über die Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW) zinsgünstige Darlehen bekommen. Darüber hinaus gibt es sogar einen
Krediterlass von 20 Prozent. Möglich macht dies das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW. Jedoch erhält man den Darlehenserlass nur
unter der Voraussetzung, dass das Gebäude nach der Modernisierung die
Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllt.Wir beraten Sie
gerne über Verordnungen und Fördermittel.
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Copyright by: Steffani Lehmann, Public Dialog PR- und Presse-Büro,
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Neue Heizung für Verjüngungskur
Letzte Änderung: 30.01.2004
(Medler, Mitarbeiter) ArtID:2796 / T16
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