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Sicherheitstechnik
Wer mit Zigarette einschläft, kann einen Brand
verursachen!
Foto: www.Rauchmelder-Lebensretter.de
Rauchmelder retten
Leben!
(sl). Jahr
für Jahr zieht die Feuerwehr eine schreckliche
Bilanz:
Brandgefahr im Haushalt. Doch Mieter
und Eigenheimbesitzer sind in Sachen Brandschutzvorsorge auf sich
gestellt.
Unachtsamkeit
oder defekte Leitungen führen zu 200.000 mehr oder minder großen Bränden in
privaten Haushalten.
Im Klartext: Für 200.000 Haushalte
ist ein akutes Gefährdungspotential vorhanden.
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Hauptursachen für diese traurige
Bilanz sind defekte, überalterte Elektrogeräte, Fahrlässigkeit im Umgang mit
möglichen Gefahrenquellen und unbeobachtet mit Feuer spielende Kinder.
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Jedes Mal, wenn es in einem
Haushalt brennt, sind alle Hausbewohner potentiell gefährdet, Opfer einer
Brandkatastrophe zu werden.
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Bei Berechnung der Bilanz heißt das: Bei 200.000 Bränden wären jedes Jahr rund
zwei Millionen Menschen gefährdet.
Es gibt in Deutschland leider keine
gesetzliche Regelung für die Installation von Rauchmeldern in Privathaushalten,
wie beispielsweise in den USA oder in England, wo Wohnungsbrände seltener fatal
enden. Obwohl einige Organisationen, wie beispielsweise die Kinderkommission des
Deutschen Bundesstages, seit langem eine gesetzliche Regelung fordern, sind
die Bürger in Sachen Brandschutzvorsorge im Haushalt nach wie vor selbst
verantwortlich. Viele Menschen sind bereits durch die Aufklärungsarbeit der
Feuerwehren und die Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ sensibel für
Brandgefahren geworden – aber wer weiß schon, wie sorgsam sein Nachbar mit
möglichen Gefahrenquellen umgeht.
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Die meisten Brände in deutschen
Haushalten entstehen, weil die Menschen in gewohnter Atmosphäre ihre
Überlebensinstinkte zugunsten der Bequemlichkeit einfach ausblenden.
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Vergessene Herdplatten, schmorende
Zigarettenglut und Streichhölzer in Kinderhand beweisen, dass Menschen zu
Hause einfach nicht gut genug auf sich aufpassen.
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Auslöser für die millionenschweren
Katastrophen sind oft Bagatellen: umgefallene Kerzen, billige Elektrogeräte
aus Fernost und Wärmestaus im Stand-by-Betrieb von Einbaugeräten.
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Besonders gefährlich sind
Schwelbrände, deren giftige Dämpfe sich lautlos ausbreiten.
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Nachts haben die Opfer keine
Chance, sie ersticken im Schlaf ohne aufzuwachen.
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Giftige Dämpfe entwickeln sich
bereits beim Verschwelen einer herkömmlichen Wohnungseinrichtung und nicht,
wie meistens angenommen, nur beim Verbrennen von Farben, Lacken und
Reinigungsmitteln.
,,Schäden an Leben und Besitz
könnten durch die Installation von Rauchmeldern in vielen Fällen vermieden
werden“, bestätigt Landesbranddirektor Albrecht Broemme, Vizepräsident des
Deutschen Feuerwehrverbandes. Durch das laute akustische Signal werden alle
Hausbewohner rechzeitig gewarnt und gewinnen so wertvolle Sekunden, um sich in
Sicherheit zu bringen. Rauchmelder sind ungefähr so groß wie eine Kaffeetasse,
batteriebetrieben und leicht montierbar. Das lebensrettende Gerät funktioniert
nach dem photo-optischen Prinzip: Wird der permanente Lichtstrahl in der
Messkammer des Rauchmelders durch einströmenden Rauch unterbrochen, meldet das
Gerät die Gefahr mit einem unüberhörbaren Signalton. Schon ein Rauchmelder im
Flur bietet einen Mindestschutz. Besser wäre es, Rauchmelder in allen Zimmern zu
installieren. Nur in Küche und Bad haben Rauchmelder nichts zu suchen. Dort
würde es durch den Wasserdampf regelmäßig zu Fehlalarmen kommen.
Verbraucher sollten beim Kauf auf
einen VdS-geprüften Rauchmelder achten. VdS steht für „Verband der
Sachversicherer“, der Hauptaufgabenbereich des Unternehmens liegt im Prüfen und
Zertifizieren von Produkten und Dienstleistungen des Sicherheitsmarktes mit dem
Hauptaugenmerk auf Brandschutz und Einbruchdiebstahlschutz. Lebensrettende
VdS-geprüfte Rauchmelder sind unter 50.- Euro im Elektro-Fachhandel zu
haben.
Bei Fragen zum
vorbeugenden Brandschutz stehen die örtlichen Feuerwehren immer gerne zur
Verfügung. Viele Informationen zum Thema bietet auch die Website
www.Rauchmelder-Lebensretter.de der bundesweiten Aufklärungskampagne.
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Rauchmelder
Letzte Änderung: 30.01.2004
(Medler, Mitarbeiter) ArtID:2596 / T16
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