Was ist eigentlich der Sonderausgabenabzug?
Mit dem Sonderausgabenabzug können
Sie die Aufwendungen (Zulage + Eigenbeitrag) für die Altersvorsorge von der
Steuer absetzen. Das lohnt sich dann, wenn die Steuerersparnis die Höhe
der Zulage übersteigt. Ob dies der Fall ist, wird automatisch vom
Finanzamt geprüft.
Folgende jährliche Höchstgrenzen
können Sie dabei absetzen:
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Ab |
Maximaler Sonderausgabenabzug |
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2002 |
525 € |
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2004 |
1050 € |
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2006 |
1575 € |
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2008 |
2100 € |
