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Zehn Schritte zu Ihrer
privaten Altersvorsorge.
- Prüfen Sie Ihren Anspruch auf
Förderung.
Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen
Rentenversicherung sowie Beamte haben Anspruch auf staatliche Förderung.
Ebenso Arbeitslose und pflichtversicherte Selbstständige. Bei Ehepaaren reicht
es, wenn nur einer die Anforderungen erfüllt. Spart er auf einen geförderten
Altersvorsorgevertrag, können beide die Zulagenförderung erhalten.
- Stellen Sie fest, wie hoch Ihre
Ansprüche aus der gesetzlichen Rente sind.
Erkundigen Sie sich bei
den Beratungsstellen Ihres Rentenversicherungsträgers nach der Höhe Ihrer
Rentenanwartschaften. Spätestens ab 2004 erhält jeder, der älter als 27 Jahre
ist, jährlich eine Renteninformation inklusive der voraussichtlichen
Rentenleistungen.
- Vergleichen Sie in Ruhe.
Um
die staatliche Förderung ab 2002 zu erhalten, reicht es, wenn Sie bis Ende
2002 einen Vertrag zurAltersvorsorge abschließen und Ihren Eigenbeitrag
leisten. Zeit genug also, um sich ausführlich zu informieren und die Angebote
zu vergleichen.
- Machen Sie einen
Kassensturz.
Prüfen Sie, ob und wie viel Sie für die neue
Eigenvorsorge anlegen wollen. Klären Sie, wie lange Sie noch ansparen können
und welche Anlagerisiken Sie in Kauf nehmen wollen.
- Nutzen Sie die Angebote Ihres
Arbeitgebers.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ein Angebot zur
Altersvorsorge macht, ist das meist die günstigste Lösung. Denn im Betrieb ist
die Geldanlage für Sie einfacher und auch meist ertragreicher als eine private
Anlage. Außerdem können Sie sich auch hier die staatliche Förderung sichern.
Daneben gibt es bei der Altersvorsorge über den Betrieb weitere Möglichkeiten,
Gehaltsbestandteile steuerbegünstigt anzulegen. Über das Angebot Ihres
Betriebes informiert Sie der Arbeitgeber, der Betriebsrat oder die
Gewerkschaft.
- Lassen Sie sich
beraten.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die betriebliche
Altersvorsorge zu nutzen, sollten Sie sich über private Angebote informieren.
Unabhängige Informationen erhalten Sie z.B. bei den örtlichen
Rentenversicherungsträgern sowie bei den Verbraucherzentralen oder der
Stiftung Warentest (vgl. Adressen im Serviceteil).
- Wählen Sie Ihre
Geldanlage.
Ob Banksparplan, Investmentfonds oder private
Rentenversicherung - Sie entscheiden, was für Sie das Beste ist. Da nicht alle
Verträge die Förderung erhalten, sollten Sie auf die amtliche Prüfnummer und
auf folgenden Zusatz achten: „Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert
worden und damit im Rahmen von § 10a des Einkommensteuergesetzes förderfähig."
Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge brauchen diese Zertifizierung
nicht.
- Legen Sie Ihre Sparraten
fest.
Um die optimale Förderung zu bekommen, müssen Sie Ihr
sozialversicherungspflichtiges Einkommen aus 2001 kennen. Anhand des
letztjährigen Einkommens errechnet Ihr Anlageinstitut, wie viel Sie monatlich
mindestens sparen müssen, um die volle staatliche Zulage zu erhalten. Wenn Sie
mehr zurücklegen, können Sie über die Zulage hinaus auch noch steuerliche
Vorteile haben.
- Beantragen Sie die
Förderung.
Am Ende jedes Jahres bekommen Sie von Ihrem
Anlageinstitut einen Auszug Ihres Kontos und einen Antrag auf Zulage. Schicken
Sie den ausgefüllten Antrag an Ihr Anlageinstitut zurück. Die Förderung wird
dann unmittelbar auf Ihr Anlagekonto überwiesen.
- Geben Sie eine Steuererklärung
ab.
Heben Sie einen Durchschlag des Antrags
für die Steuererklärung auf. Sie können die Ausgaben für die Altersvorsorge
beim Finanzamt geltend machen (neue Anlage AV). Das Finanzamt prüft
automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Die Differenz
wird dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
erstattet.

Zehn Schritte zur Vorsorge
Letzte Änderung: 05.10.2002
(Medler, Mitarbeiter) ArtID:1393 / T18 |
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